Seitenbereiche

Mit dem richtigen Weitblick für Ihre Steuern & Finanzen!

Fragen? Rufen Sie uns an!
+43 5226 3110

Inhalt

Arbeitnehmer: Was hat sich bei der Pflichtveranlagung geändert?

Eine Arbeitnehmerveranlagung erfolgt entweder freiwillig, automatisch oder zwingend (Pflichtveranlagung). Der bereits bestehende umfangreiche Katalog der Pflichtveranlagungstatbestände (wie bereits berichtet) wurde nochmals geändert und erweitert.

So hat nun eine Veranlagung unter anderem auch zu erfolgen, wenn

  • ein Pendlerpauschale berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen oder ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde oder
  • ein Homeoffice-Pauschale in einer insgesamt nicht zustehenden Höhe steuerfrei belassen wurde oder
  • wenn im Kalenderjahr mehr als € 3.000,00 Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt wurde oder
  • wenn in 2022 und 2023 mehr als € 3.000,00 Teuerungsprämie steuerfrei berücksichtigt wurde bzw. in Summe mehr als € 3.000,00 Teuerungsprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt wurde oder
  • wenn eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung gestellt wurde oder Kosten einer solchen Karte übernommen wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen oder ein nicht zustehender Betrag unversteuert belassen wurde oder
  • wenn der Anti-Teuerungsbonus an einen Empfänger ausbezahlt wurde, der im Zuflussjahr ein Einkommen von mehr als € 90.000,00 erzielt hat oder
  • wenn eine außerordentliche Gutschrift gemäß § 398a GSVG und § 392a BSVG gewährt wurde und das Einkommen des Empfängers im Zuflussjahr mehr als € 24.500,00 betragen hat.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: MT-R - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Wir legen großen Wert auf die persönliche Beratung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite seit:

0 Tage

0 Stunden

0 Minuten

0 Sekunden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.